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Anmeldung der Auflösung einer GmbH zum Firmenbuch

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 72 Heft 2 v. 10.3.2011

Die bisherigen Geschäftsführer sind zur unverzüglichen Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft verpflichtet.Daneben besteht das Recht eines von den Gesellschaftern bereits gekorenen Liquidators auf Vornahme der Anmeldung.

OLG Wien 26.04.2010, 28 R 28/10h
§ 89 Abs 4 GmbHG

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