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Amtswegige Löschung einer GmbH: Verweis auf Gesetzesstelle kann Begründung nicht ersetzen

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 70 Heft 2 v. 10.3.2011

§§ 15, 40 Abs 1 FBG; §§ 55 Abs 3, 57 AußStrG 2003

Der Beschluss des Firmenbuchgerichts auf amtswegige Löschung einer GmbH muss eine Begründung enthalten. Der Verweis auf eine Gesetzesstelle reicht nicht.Forderungen gegen Gesellschafter auf Volleinzahlung der Stammeinlage sind kein offenkundiges Vermögen iSd § 40 Abs 1 FBG.

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