Das BBG 2011 hat auch das PSG in wesentlichen Punkten novelliert. Nachstehender Beitrag will diese jüngsten Änderungen im Stiftungsrecht aufarbeiten. Der im vorherigen Heft erschienene erste Teil des Beitrages behandelte neben einer Analyse der neuen, va Beiräte betreffenden Rechtslage praxisrelevante Fragen der Ausgestaltung und Reichweite von Beirats-Kompetenzen. Der zweite Teil dieses Beitrages setzt sich mit der Rolle von Vertretern und Beratern im Stiftungsvorstand sowie mit der Offenlegungspflicht des Vorstandes hinsichtlich der Begünstigten auseinander.