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Einheitliche Entscheidung beim "Feststellungsbescheid Gruppenmitglied"

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2010, 195 Heft 4 v. 1.7.2010

Nach § 24a KStG ist ein einheitlicher Feststellungsbescheid an den Gruppenträger und das Gruppenmitglied zu erlassen und über die dagegen erhobene Berufung (vom Gruppenträger und Gruppenmitglied) ist gemäß § 290 Abs 1 BAO in einer einheitlichen Berufungsentscheidung in der Sache abzusprechen.

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