Kaum eine Problemstellung hat das steuerrechtliche Schrifttum in letzter Zeit so geprägt, wie jene der Einkünftezurechnung bei "zwischengeschalteten" Kapitalgesellschaften. Hintergrund dieser Diskussion war die Abwicklung des Angestelltenverhältnisses eines Vorstandes einer börsennotierten AG über eine von ihm gegründete und beherrschte GmbH und die Frage, ob es diesfalls zur Zurechnung der Einkünfte an die "zwischengeschaltete" GmbH oder doch an die dahinter stehende natürliche Person kommen soll. Der ursprüngliche, weitreichende Ansatz des BMF in Rz 104 EStR 2000, wonach die Vergütungen für "höchstpersönliche" Tätigkeiten stets demjenigen zuzurechnen waren, "der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, ‚Drittanstellung‘ von Vorständen)", wurde mittlerweile einschränkend konkretisiert, lässt aber weiterhin zahlreiche Fragen offen.