Die Bescheinigungsmittel für den Zugang der Rücktrittserklärung eines Geschäftsführers sind nicht auf Einschreibsendungen (mit oder ohne Empfangsbestätigung) zu reduzieren.Als solche kommen vielmehr alle tauglichen Bescheinigungsmittel in Frage, mit denen der Zugang einer Rücktrittserklärung glaubhaft zu machen ist.