§§ 18, 25 GmbHG
Eine Verfügung eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH über das Vermögen der Gesellschaft kann nur dann eine Schadensersatzpflicht nach § 43 Abs 2 dGmbHG auslösen, wenn der Geschäftsführer damit gegen ein Verbot verstößt, das - wie § 30 oder § 64 dGmbHG - durch eine Weisung der Gesellschafterversammlung nicht außer Kraft gesetzt werden kann.