Der Verschmelzungsstichtag ist jener Zeitpunkt, den der Verschmelzungsvertrag als wirtschaftlichen Bezugspunkt des Vermögensübergangs festlegt. Er muss mit dem Stichtag der Schlussbilanz übereinstimmen und fällt daher in der Regel auch mit dem Stichtag des Jahresabschlusses zusammen. Im Rahmen von Umstrukturierungen, namentlich bei kurzer Abfolge oder gleichzeitiger Durchführung mehrerer Umgründungsvorgänge, mag der Fall eintreten, dass der Termin vor der Existenz (eines) der beteiligten Rechtsträger liegt. Dies führt in der Praxis gelegentlich zu Irritationen. Im folgenden Beitrag soll ein kurzer Abriss über die maßgeblichen Fragestellungen geboten werden.