In der Entscheidung 1 R 120/08m vom 18.9.2008 (unveröffentlicht) hat sich das Oberlandesgericht Wien eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, wie weit ein Stimmverbot von Gesellschafter-Geschäftsführern bei Entlastungsbeschlüssen reichen kann. Konkret ging es um die Frage, ob bei getrennter Abstimmung über die Entlastung zweier kollektiv vertretungsbefugter Gesellschafter-Geschäftsführer das Stimmverbot jeweils für beide Organmitglieder gelte. Das Oberlandesgericht Wien hat dies - wenn auch nicht generell - bejaht.