Eine im österreichischen Gebührenrecht seit Jahren heftig diskutierte Rechtsfrage ist jene nach der Gebührenrelevanz elektronischer Urkunden und elektronischer Kodierungsverfahren (Signaturen). Teile des Schrifttums schließen sich der Meinung der Finanzverwaltung an, nach welcher elektronische Urkunden sowie elektronische Signaturen Gebührenpflicht nach dem III. Abschnitt des GebG auslösen. Der überwiegende Teil des Schrifttums nimmt hinsichtlich der Gebührenpflicht elektronischer Urkunden allerdings eine ablehnende Haltung ein und verneint diese. Im folgenden Beitrag sollen die wesentlichen Argumente der unterschiedlichen Rechtspositionen erläutert und eine eigene Beurteilung vorgenommen werden.