Am 25. August 2009 trat das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG), BGBl I 78/2009, in Kraft. Kurz danach folgten die Durchführungsbestimmungen, dh die Richtlinien des BMF. Seither sind einige Monate vergangen - Zeit, Bilanz zu ziehen. Eine Bestandaufnahme der ersten Monate zeigt, dass von den möglichen Instrumenten nicht in großem Umfang Gebrauch gemacht wird. Das betrifft sowohl die Anzahl der genehmigten Maßnahmen als auch die Summe der damit übernommenen Haftungen.