Mangels politischer Einigung konnte die Reform des Unternehmensinsolvenzrechts nicht wie ursprünglich geplant am 1. 1. 2010 in Kraft treten. Zwischenzeitlich wurde diese Einigung erzielt, seit Anfang März 2010 liegt eine Regierungsvorlage vor. Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010) soll mit 1. 7. 2010 in Kraft treten.