Bei der Anpassung der kroatischen Rechtsordnung an das acquis communautaire wurde die Verschmelzungsrichtlinie mit der Novelle des "Gesetzes über die Handelsgesellschaften", welche im Jahr 2008 in Kraft trat, umgesetzt. Der kroatische Gesetzgeber entschied sich dabei für die Implementierung in das Gesetz über die Handelsgesellschaften und zwar in den Art 549a-549k ZTD, unmittelbar im Anschluss an die Vorschriften über die innerstaatliche Verschmelzung.