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OGH: Analoge Anwendung des Verbots der Einlagenrückgewähr (§ 82 GmbHG) bei der GmbH & Co KG

GesellschaftsrechtGünter BauerGeS 2008, 315 Heft 8 v. 1.8.2008

Ist bei einer Kommanditgesellschaft kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so sind die Vorschriften über das Verbot der Einlagenrückgewähr (§§ 82 Abs 1, § 83 Abs 1 GmbHG) auf die Kommanditgesellschaft im Verhältnis zu ihren Kommanditisten analog anzuwenden. Der Rückersatzanspruch gemäß § 83 Abs 1 GmbHG steht dabei der Kommanditgesellschaft zu.

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