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BGH: (Keine) Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs

SteuerrechtThomas HabererGeS 2008, 317 Heft 8 v. 1.8.2008

§§ 61, 82, 83 GmbHG

An einem die Haftung nach § 826 BGB begründenden existenzvernichtenden Eingriff fehlt es, wenn der Gesellschafter zwar Forderungen der GmbH gegen Dritte auf ein eigenes Konto einzieht, mit diesen Mitteln jedoch Verbindlichkeiten der Gesellschaft begleicht und zusätzlich in beträchtlichem Umfang aus eigenem Vermögen weitere Gesellschaftsschulden tilgt.

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