Zusammenfassung: Im vorliegenden EAS 3284 trifft das BMF Feststellungen zur Arbeitskräftegestellung (im konkreten Fall aus Polen) und zur im DBA vorgesehenen Möglichkeit der Steuerentlastung in Österreich.
Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 1 Z 5 EStG; Art 15 DBA Polen-Österreich