Zusammenfassung: Die vorliegende Kundmachung des BMF (EAS 3288) beschäftigt sich mit der Frage, ob ein von einem US-amerikanischen Verlagshaus eröffnetes Kontaktbüro in Österreich eine Betriebsstätte iSd DBA darstellt oder ob die Tätigkeiten als bloß den Geschäftsbetrieb unterstützend angesehen werden kann.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 4 DBA USA-Österreich; § 29 BAO