Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird eine aktuelle UFS-Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Dienstreisen erörtert, in der dieser der Rechtsansicht des BMF widersprach. Das Ministerium sieht in den LStR eine Tätigkeit von bis zu sechs Monaten als vorübergehend an - der UFS führte aus, warum diese fixe Grenze aus dem Gesetz nicht ableitbar sei.