Zusammenfassung: In der vorliegenden Information des BMF (EAS 3291) wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Geschäftseinrichtungen US-amerikanischer Unternehmen nicht als Betriebsstätten iSd DBA anzusehen sind. Diese Erläuterungen werden auf den konkreten Fall umgelegt, in dem vor Ort ein Vertreter eingesetzt wurde, der das Vertrauen der österreichischen Kunden in die Produkte des Unternehmens steigern sollte.