§ 1 Abs 4 EStG; § 2 Abs 8 Z 3 EStG
Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der ausländische Beschwerdeführer, Kommanditist einer deutschen KG, ausländische Verluste im Rahmen der Ausübung der Option zur unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs 4 EStG in Österreich abziehen könne. Sowohl von der belangten Behörde als auch vom Höchstgericht wurden dabei auch Ausführungen zur Auslegung des EuGH-Urteils in der Rs Schumacker getroffen.