§ 17 EStG; § 2 GaststättenpauschalierungsV
Im vorliegenden Erkenntnis führte der VwGH aus, warum der Betrieb einer Apres-Ski-Bar nicht in den Anwendungsbereich der Gaststättenpauschalierungs-VO fällt. In seiner Begründung schloss er an die Judikatur des VfGH zu Durchschnittssteuersätzen an.
VwGH 5.9.2012, 2012/15/0120