Art 5 Abs 3 lit c 6.MwSt-RL; Art 13 Teil B lit d Nr 5 6.MwSt-RL
Der vorliegenden Entscheidung des EuGH lag ein Fall zu Grunde, in dem Immobilien mittelbar durch Veräußerung von Gesellschaftsanteilen übertragen wurden. Der Gerichtshof wurde gefragt, ob die Steuerbefreiung für Umsätze aus Wertpapiergeschäften anwendbar sei und inwiefern die Ausnahmeregelung in Art 5 Abs 3 lit c der 6.MwSt-RL das Resultat beeinflusse.