Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag werden die Änderungen hinsichtlich der Eintragungsgebühr im Grundbuch durch die geplante Novelle analysiert. Der Autor erörtert, warum zwar zukünftig bei Grundstücksschenkungen auf den Verkehrswert abzustellen sein wird, unentgeltliche Liegenschaftsübertragungen jedoch trotzdem gegenüber entgeltlichen als bevorzugt anzusehen sein werden. Weiters wird dargelegt, bei welchen Sonderfällen die Bemessungsgrundlage der Grundbuchsgebühr nach wie vor unter Heranziehung des Einheitswertes ermittelt wird. Kritisch werden neben den dargestellten Neuregelungen auch die Übergangsbestimmungen betrachtet.