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Immobilienklausel im DBA-Rumänien

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2011, 228 Heft 6 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: In der vorliegenden Information wird seitens des BMF ua klargestellt, nach welcher Methode Immobilienanteile berechnet werden müssen und in welchem Staat - im Hinblick auf Art 13 Abs 4 DBA Rumänien - die in diesem Bereich anfallende Steuer eingehoben werden muss.

Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 4 DBA Rumänien

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