Zusammenfassung: In der vorliegenden Information wird seitens des BMF ua klargestellt, nach welcher Methode Immobilienanteile berechnet werden müssen und in welchem Staat - im Hinblick auf Art 13 Abs 4 DBA Rumänien - die in diesem Bereich anfallende Steuer eingehoben werden muss.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 4 DBA Rumänien