Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird der Erlass des BMF 010221/1163-IV/4/2011 vom 14.7.2011 dargestellt, welcher sich mit der Frage befasst, ob ein Büro eines österreichischen Architekten in Liechtenstein eine ausländische Betriebsstätte im Sinn des DBA-Liechtenstein darstellen kann. Es wird auf die Folgen hinsichtlich der Einkünftezurechnung eingegangen und auf die Möglichkeit des Vorliegens einer Baubetriebsstätte hingewiesen.