Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über den Erlass des BMF vom Dezember 2008 betreffend die Anzeigepflicht nach § 121a BAO. Dabei wird ua der Terminus der Schenkung erläutert, jene Vorgänge aufgezeigt, die von der Anzeigepflicht befreit sind und die zur Anzeige verpflichteten Personen angeführt. Darüber hinaus wird auf die Frist zur Erstattung der Anzeige sowie auf deren Form und Inhalt näher eingegangen und über die allgemeine Zuständigkeit und das Inkrafttreten der Bestimmung informiert.