Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Änderung im Umsatzsteuerprotokoll 2008 betreffend Ladebons, Telefonwertkarten und Calling Cards. Darin wird ua klargestellt, ob der Verkauf von Telefonwertkarten als Lieferung oder als Leistung zu qualifizieren ist. Weiters wird eindeutig bestimmt, wer bei Telekommunikationsdienstleistungen als Leistungsempfänger und wer als Leistungserbringer gilt. Ebenso wird darüber informiert, wie der Verkauf von Startpaketen mit Gesprächsguthaben und Verkauf von SIM-Karten mit Gesprächsguthaben steuerlich zu behandeln ist.