Zusammenfassung: Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das Konsortium zur Brückenmaut-Einhebung eine öffentlich-rechtliche Einrichtung ist. Gelten Einrichtungen, denen der öffentlichen Gewalt vorbehaltene Tätigkeiten übertragen werden, als Einrichtungen des öffentlichen Rechts? Sind diese Tätigkeiten in der Folge steuerbar? Es werden Sachverhalt und Vorlagefrage, die einschlägigen Bestimmungen sowie die Entscheidung des EuGH dargestellt.