Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zu Fragen betreffend die steuerliche Behandlung der Einkünfte eines Arbeitnehmers, der von einer österreichischen Konzerngesellschaft zu einer Konzerngesellschaft in die Ukraine für eine Auslandstätigkeit entsandt wird. Der Arbeitnehmer hatte dabei seinen Wohnsitz in Österreich beibehalten, gleichzeitig auch einen solchen in der Ukraine begründet. Die Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Ukraine basierte auf einem zweiten mit dem ukrainischen Arbeitgeber abgeschlossenen Dienstvertrag. Darüber hinaus wurde der Arbeitnehmer von der in der Ukraine ansässigen Konzerngesellschaft zu einer Arbeitsleistung in Drittstaaten entsandt.