Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Rechtsansicht des BMF hinsichtlich der Frage, wem das wirtschaftliche Eigentum an einem selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftgut zuzurechnen ist. In dem vorliegenden Fall hat ein global operierender amerikanischer Konzern in Österreich eine GmBH gegründet mit dem Zweck des Marktaufbaus für den Konzern im zentral- und osteuropäischen Raum. In Folge einer Reorganisation des Konzerns wurde das von der GmbH in eigener Verantwortung aufgebaute Geschäft mit den osteuropäischen Staaten von einer weiteren Gesellschaft des Konzerns mit Sitz in Großbritannien eigenverantwortlich weitergeführt und -entwickelt.