Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit Erträgen eines thesaurierenden Investmentfonds auseinander, die vom Fonds wieder investiert wurden. Er prüfte, wie dieser Vorgang steuerrechtlich zu qualifizieren ist und ob eine Teilwertabschreibung von Investmentfondsanteilen überhaupt zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 5 EStG; § 6 EStG; § 40 InvFG