Zusammenfassung: Das BMF setzte sich mit dem Betriebsstättenbegriff der BAO bei einer Repräsentanz in Russland auseinander.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 4 DBA Russland; § 29 BAO
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Zusammenfassung: Das BMF setzte sich mit dem Betriebsstättenbegriff der BAO bei einer Repräsentanz in Russland auseinander.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 4 DBA Russland; § 29 BAO
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