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Russische Repräsentanz eines österreichischen Unternehmens

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2008, 363 Heft 10 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Das BMF setzte sich mit dem Betriebsstättenbegriff der BAO bei einer Repräsentanz in Russland auseinander.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 4 DBA Russland; § 29 BAO

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