Zusammenfassung: Das BMF befaßte sich mit dem Fall eines in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen, der Leitungsaufgaben in einem tschechischen Krankenhaus übernommen hatte.
Rechtsgrundlagen: Art 2 DBA-Tschechien
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Zusammenfassung: Das BMF befaßte sich mit dem Fall eines in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen, der Leitungsaufgaben in einem tschechischen Krankenhaus übernommen hatte.
Rechtsgrundlagen: Art 2 DBA-Tschechien
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