Zusammenfassung: Der Autor informiert über ein anhängiges Vorabentscheidungsverfahren zur Frage, ob die Verlegung des Sitzes der Geschäftsleitung einer deutschen Kapitalgesellschaft von Deutschland nach Österreich der Gesellschaftsteuerpflicht unterliegt. Dabei nimmt er auch zu den Vorgaben der Kapitalansammlungsrichtlinie und der Argumentationslinie des EuGH in der Rs Komm/Hellenische Republik Stellung