Zusammenfassung: Der UFS qualifiziert im konkreten Fall die Ausübung von Verspachtelungsarbeiten als Erfüllung eines Dienstvertrages.
Rechtsgrundlagen: § 47 Abs 2 EStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS qualifiziert im konkreten Fall die Ausübung von Verspachtelungsarbeiten als Erfüllung eines Dienstvertrages.
Rechtsgrundlagen: § 47 Abs 2 EStG
Schlagwörter: