Zusammenfassung: Der BFH nimmt zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Wahloption bezüglich der Gewinnermittlungsart durch Betriebsvermögensvergleich bzw durch Überschussrechnung Stellung und erläutert die Vorgangsweise bei nachträglicher Änderung der gewählten Gewinnermittlungsmethode.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG; § 4 Abs 3 EStG; § 4 Abs 1 dEStG; § 11a EStG