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Kosten einer psychiatrischen Krankenschwester für eine Bildungsmaßnahme auf dem Gebiet des orientalischen Tanzes

SteuerrechtMag. Daniela MühlbergerFJ 2006, 430 Heft 11 v. 1.11.2006

Zusammenfassung: Der UFS Feldkirch bestätigt die Abzugsfähigkeit der Kosten für einen orientalischen Bauchtanzkurs, die von einer in der Psychiatrie und Sozialtherapie tätigen Krankenschwester aufgewendet wurden.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG

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