Zusammenfassung: VO des Bundesministers für Finanzen, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006)
Rechtsgrundlagen: BGBl II 256/2005 (LohnkontenVO)
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