Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat Va, BE 23.05.2002, RV/41x-16/09/2001. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Keine Dreijahresverteilung bei Rückzahlungen aus dem ärztlichen Wohlfahrtsfonds auf Grund eigenständig erfolgter Betriebsaufgabe) ein.
Rechtsgrundlagen: §§ 32 Z 1 lit. a und b EStG 1988; § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988