Zusammenfassung: Im Beitrag wird der neugefasste § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 kurz dargestellt, bevor die Autoren Untersuchungen dahingehend anstellen, für welche Art von Berufsgruppen gegebenenfalls die Abzugsfähigkeit für Aufwendungen eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers in Betracht kommt.