Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat Va, BE 23.05.2002, RV/30x-16/09/2001. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Kundenstock, Betriebsveräußerung bei Freiberuflern, Klientenstock eines Zahnarztes, Betriebsveräußerung, Patientenstock eines Arztes) ein.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs. 4 EStG 1988; § 167 Abs. 2 BAO