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FJ-Leitsatz

SteuerrechtFJ-LS 2002/57FJ-LS 2002, 343 Heft 10 v. 1.10.2002

Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat Va, BE 23.05.2002, RV/27x-16/17/2001. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme ein und hält fest, daß kein Abzug von Anlaufverlusten eines Grafikers bei Änderung der Rechtsform und abhanden gekommenen Kunden gegeben sei, wenn die Tätigkeit dieselbe geblieben ist

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 3 EStG 1988; § 18 Abs. 6 EStG 1988; § 18 Abs 7 EStG 1988

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