vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Bedeutung der Fälligkeit im Rahmen der Einhebung der Abgaben

SteuerrechtMag. Wolfgang Ryda, Dr. Gertraude LangheinrichFJ 2001, 277 - 281 Heft 9 v. 1.9.2001

§ 49 BAO; § 210 BAO; § 242 BAO; § 217 BAO

Der Beitrag geht auf die Bedeutung der Fälligkeit bei der Abgabeneinhebung ein und beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen.

VwGH 19.4.1985, 83/17/226; VwGH 11.12.1987; 85/17/19

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!