Zusammenfassung: Der BMF beurteilte die Frage, wann ein öffentliches Angebot vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 861 ABGB
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Zusammenfassung: Der BMF beurteilte die Frage, wann ein öffentliches Angebot vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 861 ABGB
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