Zusammenfassung: Der BFH ging der Frage nach, ob und unter welchen Gegebenheiten der gemeine Wert eines Grundstücks durch einen später auftretenden Altlastenverdacht gemindert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG; § 303 BAO; § 6 dEStG; § 175 dAO; § 4 Abs 3 dWertV; § 16 dEStG
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