Gerade im Familienrecht werden vielfach Chats oder E-Mails des Gegners sowie Handyaufnahmen als Beweismittel vorgelegt. Nach hA sind auch rechtswidrig erlangte Beweismittel grundsätzlich verwertbar. Der Beitrag bietet einen Überblick über die neuere Judikatur. Dabei wird auch auf die DSGVO eingegangen, durch die die Diskussion neue Impulse erhält.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

