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Gerichtskommissionsgebühr und Vermächtnis

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2025/130EF-Z 2025, 276 - 278 Heft 6 v. 27.10.2025

§ 24 Abs 2 GGG

Der Anspruch des Erben nach § 24 Abs 2 GGG auf anteiligen Ersatz der von ihm entrichteten Gerichtsgebühren ist kein verfahrensrechtlicher Kostenersatzanspruch, sondern ein materiell-rechtlicher Regressanspruch, der im Klagsweg geltend zu machen ist. Aufgrund der identen Interessenlage ist diese Vorschrift im Wege der Analogie auch auf die vom Erben entrichteten Gerichtskommissionsgebühren anzuwenden.

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