§§ 158, 180 ff ABGB
Eine gerichtliche Einschränkung der Obsorge um die gesetzliche Vertretung setzt eine Entscheidung nach § 181 Abs 3 ABGB voraus.
Ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 181 ABGB kommt eine Einschränkung der Obsorge um die gesetzliche Vertretung im Zuge einer Neuregelung der Obsorge gem § 180 Abs 3 ABGB nicht in Betracht.

