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Keine "übersehenen Großeltern" mehr im Obsorgeverfahren?

RechtsprechungJudikaturReinhard HuterEF-Z 2025/121EF-Z 2025, 261 - 264 Heft 6 v. 27.10.2025

§ 178 ABGB; § 107 AußStrG

Es gibt neben dem obsorgeberechtigten Elternteil keine vorrangig mit der Obsorge zu betrauenden Personen mehr.

Daher hat auch niemand mehr eine rechtlich geschützte Position, die eine materielle Parteistellung vermitteln könnte.

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