§ 228 ZPO
Das rechtl Interesse an der Feststellung des Nichtbestehens eines Rechts bedarf einer den Kläger belastenden fälschliche Berühmung sowie einer dadurch hervorgerufenen Gefährdung der Rechtsstellung des Klägers.
2 Ob 5/25m
§ 228 ZPO
Das rechtl Interesse an der Feststellung des Nichtbestehens eines Rechts bedarf einer den Kläger belastenden fälschliche Berühmung sowie einer dadurch hervorgerufenen Gefährdung der Rechtsstellung des Klägers.
2 Ob 5/25m
